Müllentsorgung in Rot am See
Zuständig für die Abfallbeseitigung ist der Landkreis Schwäbisch Hall. Als Abfallgefäße sind 60 l, 120 l und 240 l Abfallgroßbehälter und Biomülltonnen, Gelbe Sack und die Papiertonne zugelassen.
Die Abholtermine sind in einem Müllkalender festgehalten und werden jedem Haushalt zu Beginn eines Jahres zugestellt. Im Rathaus erhalten Sie auf Wunsch zudem Informationsblätter zu den einzelnen Abfallarten, wie Biomüll, Grünabfälle, Gelber Sack, Altglas, Problemstoffe und Altöl, Altmetall, Kühlgeräte, Elektronikschrott sowie Altkleider.
Der Wertstoffhof beim neuen Bauhof in Rot am See wird vom Landkreis Schwäbisch Hall betrieben. Für nähere Informationen zu den Wertstoffen, die dort entsorgt werden können und zu den Öffnungszeiten, klicken Sie hier.
Pfandpflicht
Sämtliche Details zur Pfandregelung lesen Sie auf diesen Seiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) nach. Verbraucher wie Verkäufer finden Antworten auf Fragen rund um die Verpackung, z.B. ob Dosen nur unbeschädigt zurückgenommen werden.. Weiter zur Homepage
Das Duale System
In welche Tonne gehört die Alufolie? Wie viel zahlt der Verbraucher für den Grünen Punkt? Wann ist das Infomobil des Dualen Systems bei mir vor Ort? Abfalltrennung: Konzept mit Zukunft oder Sackgasse? Mehr dazu auf den Seiten des Dualen Systems Deutschland.