Kommunales Energie Management und Klimabilanz

Das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) nach §18 (zuvor § 7b) „Pflicht zur Erfassung des Energieverbrauchs“ verpflichtet alle Kommunen im Land Baden-Württemberg ab dem Jahr 2021 die Energiedaten ihrer Gebäude in einem zentralen Tool (Kommunales Energiemanagement KEM) zu erfassen. Die Gemeinde Rot am See muss damit jährlich die Wärme- und Stromverbrauchsdaten der kommunalen Liegenschaften dem Land zur Verfügung stellen.

Klimaschutzziel: Das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz macht klare Vorgaben, den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren: Der Treibhausgasausstoß des Landes soll im Vergleich zu den Gesamtemissionen des Jahres 1990 bis 2030 um mindestens 65 Prozent und bis 2040 soll über eine schrittweise Minderung Netto-Treibhausgasneutralität („Klimaneutralität“) erreicht sein.

Durch die Erfassung des Energieverbrauchs der Gemeinde Rot am See besteht die Möglichkeit das Einsparpotenzial an Energie und Treibhausgasausstoß (CO2-Emission) in den eigenen Liegenschaften auszuschöpfen.

Das Ergebnis aller Energieverbrauchsdaten wird in einem Steckbrief nach den Kategorien des KlimaG BW zusammengestellt und vergleicht diese mit dem Vorjahr.

Steckbrief nach KlimaG-BW§7b _Berichtsjahr 2020_Rot am See

Steckbrief nach KlimaG-BW§7b _Berichtsjahr 2021_Rot am See

Steckbrief nach KlimaG-BW§18 _Berichtsjahr 2022_Rot am See