Hausgeburt dem Standesamt melden
Haben Sie Ihr Kind zu Hause geboren, müssen Sie dem Standesamt die Geburt persönlich anzeigen.
Fristen
Innerhalb einer Woche nach der Geburt
Hinweis:
Stehen Vornamen oder Familienname des Kindes bei der Anzeige der Geburt noch nicht fest, müssen Sie die Namen innerhalb eines Monats dem Standesamt nachmelden.
Vorzulegende Unterlagen
- ärztliche Bescheinigung oder Bescheinigung der Hebamme über die Geburt
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern (oder ein anerkannter Passersatz)
Zusätzliche Unterlagen sind erforderlich, wenn
- die Eltern verheiratet sind:
- beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister oder
- Geburtsurkunden und die Eheurkunde der Eltern
- die Mutter ledig ist:
- Geburtsurkunde der Mutter
- Geburtsurkunde der Mutter
- die Mutter geschieden oder verwitwet ist:
- beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister oder
- Geburtsurkunde und Eheurkunde der Mutter und Scheidungsurteil beziehungsweise Sterbeurkunde
- die Eltern nicht miteinander verheiratet sind und die Vaterschaft bereits anerkannt ist oder vor Beurkundung der Geburt anerkannt werden soll:
- beglaubigte Abschrift der Anerkennungserklärung des Vaters
- beglaubigte Abschrift der Zustimmungserklärung der Mutter
- bei einem ledigen Vater: Geburtsurkunde
- bei einem Vater, der verheiratet ist oder war: Geburtsurkunde und Eheurkunde (und gegebenenfalls Scheidungsurteil) oder beglaubigter Auszug aus dem Eheregister
- bei ausländischen Eltern:
- Nachweis über den Aufenthaltstitel, um den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für das Kind nachzuweisen
- ggf. müssen ausländische Unterlagen von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden
Hinweis:
Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.
Kosten
Die Beurkundung der Geburt ist kostenlos.
Sie erhalten einmalig drei gebührenfreie Geburtsurkunden. Damit können Sie beantragen:
- Elterngeld
- Kindergeld
- Mutterschaftsgeld
Jede weitere Geburtsurkunde, beispielsweise für das Familienstammbuch oder für religiöse Zwecke, kostet 20,00 Euro.
Sonstiges
Das Standesamt informiert die Meldebehörde über die Geburt Ihres Kindes.
Kontakt
Standesamt Rot am See
Frau Ross
Tel.: 07955 381-24
E-Mail: jessica.ross(@)rotamsee.de